Mein Weg zum Onlineshop


Über die Jahre wurde ich immer wieder auf Twitter angeschrieben, ob ich einzelne Bilder nicht verkaufen würde. Das hat mich immer gefreut und da Farben, Papier und Pinsel teuer sind, habe ich mich immer öfter gefragt, ob ein Onlineshop nicht eine gute Möglichkeit wäre, zumindest die Ausgaben zu decken. Gleichzeitig fand ich es schade, dass viele Bilder ihr Dasein im Schrank fristen, wenn vielleicht jemand sich an ihnen erfreuen könnte.

Ganz nach dem Motto – Wer nicht wagt, der nicht gewinnt – habe ich mit einer gehörigen Portion Respekt vor dem zugehörigen bürokratischen Rattenschwanz beschlossen, das Vorhaben umzusetzen.

Welcher Shop darf’s denn sein?

Zunächst war natürlich die Frage, wo genau ich meine Bilder verkaufen möchte. Über meine eigene Webseite? Oder über einen schon existierenden Onlineshop? Ich habe mich schließlich gegen die eigene Webseite entschieden. Der Aufwand und die potentiellen Risiken, einen eigenen rechtsicheren und datenschutzkonformen Shop in meine Webseite zu integriergen, hat mich abgeschreckt. In einem etablierten Onlineshop gibt es zwar auch Fallstricke, jedoch habe ich einige entscheidene Vorteile gesehen.

  1. Ich muss mich nicht um die zugehörige Software, um Datensicherheit, Updates und den ganzen technischen Kram kümmern.
  2. Während eine eigene Webseite immer individuelle Lösungen und wohl auch individuelle Rechtstexte etc. benötigt, sind die etablierten Plattformen bekannt und es gibt vorgefertigte Rechtstexte für jede größere Plattform.
  3. Wenn man sich für eine große Plattform entscheidet, kann man von Erfahrungen anderer profitieren, was schwieriger ist, wenn man selbst eine Lösung bastelt.

Ich habe mich schließlich für Etsy entschieden. Etsy schien mir für Kunst geeignet, ich hatte dort schon einmal etwas gekauft, es ist eine etablierte Plattform und es gibt viele Erfahrungsberichte dazu.

* Stand 2022 habe ich beschlossen, den Shop selbst über WooCommerce hier in die Webseite zu integrieren. So habe ich alles an einem Ort und kann deutlich größeren Einfluss auf nötige Einstellungen etc. nehmen. Etsy als nicht-deutsches Unternehmen stellt Händler in Deutschland immer wieder vor Schwierigkeiten, alle gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen. Auch wenn es am Ende immer funktioniert hat, kamen doch regelmäßig Änderungen, die dann eine Anpassung erforderten. Deshalb jetzt ein neuer Versuch mit einem eigenen Shop.

Was man alles (mindestens) beachten muss

Zunächst ein wichtiger Hinweis. Was ich hier schreibe beruht auf meinen eigenen Recherchen, ich kann hier keine Rechtsberatung machen, ich weiß nicht, ob ich alles beachtet habe und ich weiß nicht, ob ich alles richtig mache. Zu vielen Entscheidungen mag es gute, vielleicht sogar bessere Alternativen geben und von keinem Anbieter, den ich hier nenne, erhalte ich irgendeine Gegenleistung dafür.

1. Rechtstexte

Der für mich wichtigste Punkt war eine rechtliche Absicherung. Man braucht eine AGB, Widerrufsformular, Datenschutzerklärung, Impressum, etc. Diverse Anbieter bieten fertige Pakete für Etsy an. Man zahlt monatlich einen geringen Beitrag und erhält dafür stets aktuelle Rechtstexte. Ich habe mich für eine IT-Recht-Kanzlei aus München entschieden, auf mich macht die Kanzlei einen guten Eindruck, aber ich habe keinerlei Vergleichswerte. Es gibt zusätzlich zu den Rechtstexten viele Hinweise und Erläuterungen und ich habe das Gefühl, ganz gut aufgestellt zu sein.

2. Steuer

Laut meiner Recherche wird ein regelmäßiger Verkauf in einem Onlineshop vom Finanzamt ziemlich sicher als gewerblich eingestuft. Es führt also wohl kein Weg an einer Anmeldung beim Finanzamt vorbei. Da ich den Shop nebenberuflich betreibe, gibt es auch keine Einkommensfreigrenzen, da ich ja schon ein Einkommen aus meiner hauptberuflichen Tätigkeit erhalte.
Glücklicherweise muss für eine künstlerische Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet werden, das vereinfacht einiges. Außerdem verdiene ich so wenig mit meinen Bildern, dass ich für mich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann, das vereinfacht die Steuererklärung und die Buchhaltung. Trotzdem muss ich natürlich verpflichtend eine Steuerklärung abgeben, in der ich meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angebe. Für mich ändert sich dadurch jedoch wenig, ich mache sowieso eine Steuererklärung, kann es nur jetzt nicht mehr so lange herauszögern. Ich habe also den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt, abgeschickt und das wars eigentlich schon. Jetzt muss ich nur jährlich in der Steuererklärung zusätzlich die Anlage S ausfüllen.

3. Anmeldung im dualen System

Für mich völlig überraschend bin ich über die Verpflichtung gestolpert, mich im dualen System zum Verpackungsrecycling anzumelden. Dazu ist jeder gewerblich Handelnde verpflichtet, der Verpackung erstmalig in Umlauf bringt. Da ich meine Bilder in einen Karton stecke und diesen mit Klebeband verschließe, bringe ich natürlich auch Verpackung in Verkehr. Ich muss mich also sowohl im zentralen Register (kostenlos) registrieren, als auch die benötigten Verpackungsmaterialien bei einem Anbieter lizensieren, der dann die Entsorgung übernimmt. Dazu bietet sich Reclay an, da man dort aucht Kleinstmengen lizensieren kann. Zum Beispiel kosten dann 10 kg Karton und 1 kg Kunststoff inklusive Rabatt ca. 10 € und damit komme ich wohl ein Jahr hin.
Also keine große Sache, aber etwas, das ich einfach nicht wusste und über das ich zufällig gestolpert bin.

4. Rechnungsarchivierung

Ein weiteres überraschend komplexes Themenfeld breitet sich vor einem aus, wenn man sich darüber informiert, wie man Rechnungen richtig aufbewahrt. Für Unternehmer gibt es Aufbewahrungspflichten und falls mal eine Steuerprüfung kommt, sollte man die erforderlichen Unterlagen vorlegen können.

Ich hatte zunächst die naive Vorstellung, ich könnte einfach jede Rechnung scannen, in einen Ordner schieben und mit einer guten Datensicherung wäre ich immer auf der sicheren Seite. Leider weit gefehlt. Papierrechnungen sind leicht aufzubewahren, man heftet sie für 10 Jahre in einen Ordner und das wars. Digitale Rechnungen, oder digitalisierte Papierrechnungen, müssen nicht nur 10 Jahre aufbewahrt werden, sie müssen 10 Jahre revisionssicher aufbewahrt werden. Es muss also sichergestellt werden, dass die Rechnung 10 Jahre unverändert aufbewahrt wurde. Es hilft auch nicht, einfach alles auszudrucken und abzuheften, denn eine Rechnung muss wohl grundsätzlich in der Form aufbewahrt werden, in der man sie erhält. Also digitale Rechnungen müssen digital aufbewahrt werden. Digitalisierte Papierrechnung übrigens auch. Die Papierrechnung kann man getrost nach der Digitalisierung wegschmeißen, einmal digitalisiert, zählt wohl nur noch die digitale Version.

Ich nutze eine OpenSource-Software zur Rechnungsarchivierung (bitfarm). Allerdings ist das Thema Archivierung für mich aktuell noch ein recht großes Fragezeichen. Mails müssen z. T. auch archiviert werden, wie sieht es mit Chatverläufen aus, wenn darüber Geschäfte abgeschlossen werden? Sehr schwierig alles.

5. Erlaubnis des Arbeitgebers

In meinem Fall kein Problem, jedoch sollte man gut prüfen, inwiefern man eine Erlaubnis des Arbeitgebers benötigt, was man darf, was man nicht darf und was für Pflichten sich aus einer Nebentätigkeit ergeben. Für Beamte ist das natürlich klar geregelt und glücklicherweise gibt es u. a. für künstlerische Tätigkeiten Erleichterungen.

Lohnt das alles?

Ich habe keine Ahnung. Es entstehen laufende Kosten durch die Rechtstexte. Außerdem entstehen geringe Kosten durch Etsy und geringe Kosten durch die Verpackungslizensierung. Im Jahr kostet mich der Shop so voraussichtlich um die 100 €. Zusätzlich habe ich natürlich auch laufend Aufwand. Ich muss den Shop einrichten, Produkte einstellen, mich an aktuelle Gesetze und Regelungen anpassen, meine Jahresmeldungen beim Verpackungsmaterial machen, eine umfangreichere Steuererklärung abgeben, Bilder verpacken und zur Post bringen etc.

Ich denke, dass ich am Ende Gewinn machen werde, die Frage ist nur, ob der Gewinn den Aufwand rechtfertigt. Es bleibt spannend.

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